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Aufenthaltsrecht

Rechtmäßiger Aufenthalt und doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland

Was Sie 2025 wissen müssen

Deutschland hat in den letzten Jahren wichtige Reformen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Diese Änderungen verbessern die rechtlichen Möglichkeiten für viele Migrantinnen und Migranten, dauerhaft und legal in Deutschland zu leben. Besonders für Geflüchtete und langjährig geduldete Personen eröffnen sich neue Chancen auf einen sicheren Aufenthalt und sogar auf die deutsche Staatsbürgerschaft – auch ohne die Aufgabe der bisherigen Nationalität.

Ein legaler Aufenthalt ist die Grundvoraussetzung für ein Leben in Sicherheit, für Arbeit und Integration. Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, profitieren vom sogenannten vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Dieser wurde bis zum 4. März 2026 verlängert und erlaubt den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und Sozialleistungen.

Neue Perspektiven für langjährig Geduldete in Deutschland

Für langjährig Geduldete gibt es das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Wer bis zum 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, kann eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erhalten. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erfüllen – etwa durch Erwerbstätigkeit, Sprachkenntnisse oder Nachweise zur Integration.

Zusätzlich gibt es weitere Optionen: Wer eine Ausbildung beginnt, ein Studium aufnimmt oder ein Arbeitsverhältnis eingeht, kann einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen. Diese Wege bieten eine Perspektive auf langfristigen Aufenthalt – und sie zählen auch bei der späteren Einbürgerung mit.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland

Ein weiterer großer Fortschritt: Seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Für viele Menschen, die sich gut integriert haben, bedeutet das: Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihre bisherige aufgeben zu müssen – sofern das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.

Die Einbürgerung ist nun bereits nach fünf Jahren möglich. Wer sich besonders gut integriert – etwa durch sehr gute Sprachkenntnisse, beruflichen Erfolg oder ehrenamtliches Engagement – kann bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Deutschland bietet 2025 bessere Chancen auf ein legales und sicheres Leben als je zuvor. Die Kombination aus neuen Aufenthaltstiteln, erleichterter Einbürgerung und der Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft eröffnet vielen Menschen eine echte Zukunftsperspektive.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem Aufenthaltstitel oder bei der Einbürgerung benötigen, stehe ich Ihnen als Anwalt gerne zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf – gemeinsam klären wir Ihre Möglichkeiten.