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Strafrecht

Erziehung statt Strafe

Das Jugendstrafrecht folgt dem Grundsatz "Erziehung statt Strafe" und unterscheidet sich damit grundlegend vom Erwachsenenstrafrecht. Es findet Anwendung bei Jugendlichen (14-17 Jahre) und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Heranwachsenden (18-20 Jahre).

Statt klassischer Strafen sieht das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe vor. Erziehungsmaßregeln umfassen Weisungen wie Sozialdienst oder Therapien. Zuchtmittel wie der Jugendarrest sollen ein deutliches Warnsignal setzen, ohne zu stigmatisieren.

Die Jugendstrafe als härteste Sanktion wird nur verhängt, wenn erzieherische Maßnahmen nicht ausreichen oder die Schwere der Schuld es erfordert. Sie beträgt mindestens sechs Monate und höchstens fünf, in schweren Fällen zehn Jahre.

Jugendstrafverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um junge Menschen vor Stigmatisierung zu schützen. Spezialisierte Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte berücksichtigen die persönliche Entwicklung und Lebenssituation des jungen Menschen.

Dieses besondere System trägt der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung, dass Jugendliche sich noch in der Entwicklung befinden und ihr Verhalten leichter positiv beeinflusst werden kann als bei Erwachsenen.