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Arbeitsrecht

Mindestlohn, Digitalisierung und neue Regelungen

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen im deutschen Arbeitsrecht, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevant sind. Eine der wichtigsten Anpassungen betrifft den gesetzlichen Mindestlohn, der auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Gleichzeitig wird die Minijob-Grenze auf 556 Euro monatlich angehoben, was geringfügig Beschäftigten und Arbeitgebern mehr Spielraum gibt.

Neue elektronische Prozesse durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz

Besonders spürbar ist der Fortschritt in der Digitalisierung: Arbeitsverträge können ab sofort in Textform, also auch per E-Mail, abgeschlossen werden. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz macht es möglich und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Auch die Ausstellung von Arbeitszeugnissen wird digitaler – Arbeitgeber dürfen sie künftig elektronisch mit qualifizierter Signatur übermitteln, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Ebenso werden Anträge auf Elternzeit oder Teilzeit in Elternzeit vereinfacht: Ab Mai 2025 können diese formlos per E-Mail gestellt und beantwortet werden. Diese Neuerungen fördern eine zeitgemäße und flexible Kommunikation im Arbeitsverhältnis.

Vereinheitlichte Beitragsbemessungsgrenzen und Änderungen bei der Abfindungsbesteuerung

Finanziell bringt das neue Jahr ebenfalls Veränderungen. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen auf 66.150 Euro, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 96.600 Euro pro Jahr. Zum ersten Mal gelten diese Werte einheitlich in ganz Deutschland, unabhängig von Ost oder West. Eine wichtige Änderung gibt es zudem bei der Besteuerung von Abfindungen: Die bisher vom Arbeitgeber automatisch angewendete Fünftelregelung muss nun aktiv vom Arbeitnehmer im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Wer eine Abfindung erhält, sollte diese Neuerung unbedingt berücksichtigen.

Auch die gesellschaftlichen Entwicklungen schlagen sich im Arbeitsrecht nieder. Mit der Legalisierung von Cannabis wurde der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz angepasst. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz nicht rauchender Beschäftigter auch gegen Cannabisrauch zu treffen – ähnlich wie bisher bei Tabak. Das erhöht den Gesundheitsschutz und schafft klare Rahmenbedingungen.

Insgesamt steht das Arbeitsrecht 2025 für mehr Flexibilität, digitale Prozesse und finanzielle Anpassungen. Wer sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzt, stellt sicher, dass er rechtlich auf dem neuesten Stand ist – ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.