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Strafrecht

Strafrecht dient dem Schutz wichtiger Rechtsgüter

Das deutsche Strafrecht dient dem Schutz wichtiger Rechtsgüter und der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung. Es basiert auf dem Strafgesetzbuch (StGB), das die Straftaten und ihre Rechtsfolgen definiert.

Ein fundamentales Prinzip ist "Keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege). Nur Handlungen, die zum Tatzeitpunkt gesetzlich als strafbar definiert waren, können bestraft werden. Dies schützt Bürger vor willkürlicher Strafverfolgung.

Die Strafbarkeit setzt Schuld voraus. Wer schuldunfähig handelt, etwa aufgrund psychischer Erkrankungen oder Minderjährigkeit, kann nicht im herkömmlichen Sinne bestraft werden. Stattdessen kommen Maßregeln der Besserung und Sicherung in Betracht.

Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Sanktionen: Freiheitsstrafen, Geldstrafen und Nebenstrafen wie Fahrverbote. Bei Ersttätern und leichteren Vergehen können Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Strafprozess folgt strengen Regeln, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" (in dubio pro reo) ist dabei von zentraler Bedeutung für einen rechtsstaatlichen Prozess.