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Verkehrsrecht

Bußgelder 2025 – Was hat sich geändert?

Zum 1. Januar 2025 traten neue Regelungen im Bußgeldkatalog in Kraft. Ziel dieser Änderungen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gefährliche Verhaltensweisen im Straßenverkehr konsequenter zu ahnden. Doch welche Neuerungen gibt es?

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer innerorts mehr als 20 km/h zu schnell fährt, muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 115 Euro rechnen. Auch die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind gestiegen. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille drohen nun mindestens 600 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

Besonders streng wird mittlerweile das Telefonieren am Steuer geahndet. Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert oder Nachrichten schreibt, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg. Bei wiederholtem Verstoß wird sogar ein Fahrverbot verhängt.

Auch für Fahrradfahrer gibt es neue Regeln: Wer bei Rot über eine Ampel fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Dies soll dazu beitragen, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Die Reform des Bußgeldkatalogs zeigt: Verkehrsverstöße werden immer konsequenter bestraft. Es lohnt sich also, die neuen Regeln zu kennen und im Straßenverkehr besonders aufmerksam zu sein.