Bußgelder 2025 – Was hat sich geändert?
Zum 1. Januar 2025 traten neue Regelungen im Bußgeldkatalog in Kraft. Ziel dieser Änderungen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gefährliche Verhaltensweisen im Straßenverkehr konsequenter zu ahnden. Doch welche Neuerungen gibt es?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wer innerorts mehr als 20 km/h zu schnell fährt, muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 115 Euro rechnen. Auch die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind gestiegen. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille drohen nun mindestens 600 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

Telefonieren am Steuer
Besonders streng wird mittlerweile das Telefonieren am Steuer geahndet. Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert oder Nachrichten schreibt, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg. Bei wiederholtem Verstoß wird sogar ein Fahrverbot verhängt.
Auch für Fahrradfahrer gibt es neue Regeln: Wer bei Rot über eine Ampel fährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Dies soll dazu beitragen, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Die Reform des Bußgeldkatalogs zeigt: Verkehrsverstöße werden immer konsequenter bestraft. Es lohnt sich also, die neuen Regeln zu kennen und im Straßenverkehr besonders aufmerksam zu sein.
Hauptuntersuchung (HU): Verspätungen kosten mehr
Wer die HU um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Bei einer Überschreitung von mehr als acht Monaten steigt das Bußgeld auf 60 Euro, zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Änderungen im Ausland: Vorsicht bei Reisen
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Italien: Handyverstöße können mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden; bei Wiederholung droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten.
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Frankreich: Einführung von 4.000 neuen Radarfallen mit KI-Technologie, die mehrere Verstöße gleichzeitig erfassen können.
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Österreich: Die Jahresvignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5t kostet ab 2025 103,80 Euro.
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Großbritannien: Ab April 2025 ist für die Einreise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich, die etwa 12 Euro kostet.