Schwerwiegende Verkehrsverstöße
Seit dem 1. Oktober 2024 werden in Deutschland nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als wintertauglich anerkannt. Reifen, die lediglich das M+S-Symbol tragen, gelten nicht mehr als ausreichend. Verstöße gegen diese Regelung können mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Eine vorläufige Einigung innerhalb der EU sieht vor, dass schwerwiegende Verkehrsverstöße künftig zu einem EU-weiten Fahrverbot führen können. Dies bedeutet, dass Verkehrssünder innerhalb aller Mitgliedsstaaten zur Verantwortung gezogen werden, unabhängig davon, wo ihr Führerschein ausgestellt wurde. Diese Regelung betrifft insbesondere Verstöße wie Trunkenheit am Steuer, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder tödliche Unfälle. Die Einigung bedarf noch der formellen Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat der Mitgliedsstaaten.
Ab Januar 2025 sind bestimmte Jahrgänge verpflichtet, ihre alten Papierführerscheine gegen neue EU-einheitliche Kartenführerscheine umzutauschen. Zudem treten neue Regelungen in Kraft, die unter anderem höhere CO2-Abgaben und Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU) betreffen. Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung und erhalten bei bestandener Prüfung eine gelbe Plakette, die bis 2027 gültig ist.

Was ist fiktive Abrechnung?
Nach einem Verkehrsunfall können Sie sich den entstandenen Schaden auch auszahlen lassen, anstatt das Fahrzeug reparieren zu lassen. Diese sogenannte fiktive Abrechnung basiert auf einem Gutachten oder Kostenvoranschlag – ohne tatsächliche Reparatur. Erstattet wird der Nettobetrag der voraussichtlichen Reparaturkosten, da die Mehrwertsteuer nur bei einer tatsächlichen Reparatur gezahlt wird.
Auch bei Selbstreparatur zahlt die Versicherung nur die nachweislich notwendigen Kosten – ein finanzieller Vorteil darf Ihnen daraus nicht entstehen. Wichtig ist, dass die Reparatur sachgerecht erfolgt. Ob eine Auszahlung sinnvoll ist, hängt vom Alter und Zustand des Fahrzeugs, der Schadenshöhe und Ihren Plänen ab.
Oft lohnt sich dieser Weg – etwa bei kleineren Schäden oder wenn eine günstigere Reparatur möglich ist. Als ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Unfallregulierung, prüfe Gutachten und vertrete Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung – klar, zuverlässig und rechtssicher.
Werkstattrisiko
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Unfallverursacher auch dann die vollständigen Reparaturkosten tragen muss, wenn die Werkstatt überhöhte Preise berechnet oder unnötigeArbeiten ausführt. Dieses sogenannte "Werkstattrisiko" trägt der Schädiger, nicht der Geschädigte.
Aufklärungspflicht beim Kfz-Verkauf – was Verkäufer wissen müssen
Beim Gebrauchtwagenverkauf sind Verkäufer gesetzlich verpflichtet, wesentliche Informationen zum Fahrzeug offen zu legen. Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen bekannte Unfallschäden (außer Bagatellschäden), die Nutzung als Mietwagen oder Fahrschulfahrzeug sowie der Erwerb über nicht eingetragene Zwischenhändler dem Käufer mitgeteilt werden.
Ein Verschweigen solcher Tatsachen kann als arglistige Täuschung gewertet werden und dem Käufer das Recht auf Anfechtung des Kaufvertrags, Minderung oder Schadensersatz geben. Die Aufklärungspflicht beim Autoverkauf dient der Transparenz und dem Schutz vor versteckten Mängeln.